Ratgeber · Februar 2026

Entrümpelung steuerlich absetzen

Was das Finanzamt akzeptiert

Von der Wertvoll Dienstleistungen Redaktion · Lesezeit: ca. 8 Minuten

Gute Nachricht für alle, die eine Entrümpelung planen: Die Kosten können steuerlich absetzbar sein! Das Finanzamt erkennt Entrümpelungen als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß §35a Einkommensteuergesetz (EStG) an. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen genau, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Sie sparen können.

Was ist §35a EStG? — Die Grundlagen

📋 §35a EStG auf einen Blick

Der §35a EStG (Einkommensteuergesetz) ermöglicht es Steuerpflichtigen, Kosten für bestimmte Dienstleistungen im und ums Haus direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Das ist kein Freibetrag, sondern eine Steuerermäßigung — sie wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen.

Die wichtigsten Zahlen:

  • 20% der Arbeitskosten (inkl. MwSt.) sind absetzbar
  • Maximale Steuerermäßigung: 4.000 € pro Jahr
  • Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 20.000 € pro Jahr
  • Gilt für alle Steuerpflichtigen mit eigenem Haushalt

Voraussetzungen: Was das Finanzamt verlangt

Damit das Finanzamt die Entrümpelungskosten akzeptiert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Eigener Haushalt

Die Entrümpelung muss in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden. Das kann eine Mietwohnung, ein Eigenheim oder auch eine Zweitwohnung sein. Entscheidend ist, dass Sie dort Ihren Haushalt führen. Auch Keller, Dachboden und Garage zählen zum Haushalt.

2. Ordnungsgemäße Rechnung

Sie benötigen eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Rechnung muss den Leistungszeitraum, eine genaue Beschreibung der Leistung und die Aufschlüsselung nach Arbeitskosten und Materialkosten enthalten. Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenkosten) sind absetzbar — nicht die Entsorgungsgebühren für Material.

3. Zahlung per Überweisung

Barzahlung wird nicht akzeptiert! Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen an, die per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift geleistet wurden. Bewahren Sie den Kontoauszug als Nachweis auf.

4. Keine Doppelförderung

Wenn die Kosten bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, ist eine zusätzliche Absetzung nach §35a nicht möglich.

Beispielrechnungen: So viel können Sie sparen

Beispiel 1: Wohnungsentrümpelung (3 Zimmer)

Gesamtkosten Entrümpelung2.000,00 €
davon Arbeitskosten (laut Rechnung)1.400,00 €
davon Entsorgungskosten (Material)600,00 €
Steuerermäßigung (20% von 1.400 €)280,00 €

→ Sie zahlen effektiv nur 1.720 € statt 2.000 €.

Beispiel 2: Haushaltsauflösung Einfamilienhaus

Gesamtkosten Haushaltsauflösung4.500,00 €
davon Arbeitskosten (laut Rechnung)3.200,00 €
davon Entsorgungskosten (Material)1.300,00 €
Steuerermäßigung (20% von 3.200 €)640,00 €

→ Sie zahlen effektiv nur 3.860 € statt 4.500 €.

Beispiel 3: Keller + Dachboden

Gesamtkosten900,00 €
davon Arbeitskosten (laut Rechnung)650,00 €
davon Entsorgungskosten (Material)250,00 €
Steuerermäßigung (20% von 650 €)130,00 €

→ Sie zahlen effektiv nur 770 € statt 900 €.

Sonderfälle: Was gilt bei Nachlassentrümpelung & Umzug?

🏠 Nachlassentrümpelung (Erbschaft)

Wenn Sie als Erbe die Wohnung des Verstorbenen auflösen, können die Kosten unter bestimmten Umständen absetzbar sein:

  • Als haushaltsnahe Dienstleistung (§35a): Wenn die Wohnung des Verstorbenen Teil Ihres Haushalts war oder Sie die Wohnung übernehmen.
  • Als Nachlassverbindlichkeit: Die Kosten können bei der Erbschaftssteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden und so die Erbschaftssteuer mindern.

📦 Umzug + Entrümpelung

Wenn die Entrümpelung im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Umzug steht, können die Kosten alternativ als Werbungskosten abgesetzt werden (dann aber nicht zusätzlich nach §35a). Bei einem privaten Umzug gilt weiterhin §35a.

🏢 Vermietete Immobilie

Wenn Sie eine vermietete Wohnung entrümpeln lassen (z.B. nach Auszug eines Mieters), sind die Kosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar — das ist sogar vorteilhafter als §35a, da die gesamten Kosten (nicht nur 20% der Arbeitskosten) berücksichtigt werden.

5 Tipps für die Steuererklärung

1

Rechnung richtig aufteilen lassen

Bitten Sie Ihr Entrümpelungsunternehmen, die Rechnung in Arbeitskosten und Materialkosten/Entsorgungskosten aufzuteilen. Nur die Arbeitskosten sind absetzbar.

2

Nur per Überweisung zahlen

Barzahlung wird vom Finanzamt NICHT akzeptiert. Überweisen Sie den Rechnungsbetrag und heben Sie den Kontoauszug auf.

3

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen

In der Steuererklärung tragen Sie die Arbeitskosten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" (Zeile 5) ein.

4

Belege aufbewahren

Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug mindestens bis zum Abschluss des Steuerbescheids auf. Das Finanzamt kann Belege anfordern.

5

Jahreshöchstbetrag beachten

Der Höchstbetrag von 4.000 € gilt für ALLE haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen — also auch Reinigungskräfte, Gartenpflege etc.

⚠️ Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Stand: Februar 2026.

Zusammenfassung

Entrümpelungen sind als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG absetzbar

20% der Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen (max. 4.000 € pro Jahr)

Voraussetzung: Ordentliche Rechnung + Zahlung per Überweisung

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