Steuertipp

Entrümpelung von der Steuer absetzen
— So sparen Sie bis zu 20 %

Viele wissen es nicht: Entrümpelungskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie bares Geld sparen.

Wer eine Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Kellerentrümpelung beauftragt, denkt zunächst an die Kosten. Was viele nicht wissen: Ein Teil dieser Kosten lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Die Entrümpelung zählt zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das bedeutet: Bis zu 20 % der Arbeitskosten — maximal 4.000 € pro Jahr — können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das ist keine Absetzung vom zu versteuernden Einkommen, sondern eine echte Steuerermäßigung, die Ihre Steuerlast Euro für Euro senkt.

In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen gelten, was genau absetzbar ist, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und wie wir von der Rümpelschmiede Ihnen dabei helfen, alles richtig zu machen. Egal ob Sie eine Wohnung in Bielefeld, Paderborn oder Gütersloh entrümpeln lassen — die steuerlichen Regeln gelten überall in Deutschland.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die einen engen Bezug zum Haushalt haben und üblicherweise von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden könnten. Der Gesetzgeber hat sie in § 35a Abs. 2 EStG definiert, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen und legale Beschäftigung zu fördern.

Die Grundidee ist einfach: Wer einen Handwerker oder Dienstleister legal beauftragt und per Überweisung bezahlt, wird steuerlich belohnt. Konkret können 20 % der Arbeitskosten (also Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten) als Steuerermäßigung geltend gemacht werden — bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr.

Welche Entrümpelungsleistungen fallen darunter?

Grundsätzlich gilt: Jede Entrümpelungsleistung, die im Haushalt oder auf dem zugehörigen Grundstück erbracht wird, kann als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden. Dazu gehören:

  • Wohnungsentrümpelung — Das Ausräumen und Entsorgen von Mobiliar, Hausrat und persönlichen Gegenständen aus einer Wohnung oder einem Haus. Auch die komplette Wohnungsentrümpelung ist absetzbar.
  • Haushaltsauflösung — Die vollständige Auflösung eines Haushalts, beispielsweise bei Umzug in ein Pflegeheim oder nach einem Todesfall. Die Haushaltsauflösung ist einer der häufigsten Anwendungsfälle für den Steuerabzug.
  • Kellerentrümpelung — Das Entrümpeln von Kellern, Abstellräumen und Garagen gehört ebenfalls dazu, solange es sich um Räume des eigenen Haushalts handelt.
  • Dachbodenräumung — Auch Speicher und Dachböden zählen zum Haushalt im steuerlichen Sinne.
  • Gartenräumung — Das Entfernen von Gartenabfällen, alten Gartenmöbeln oder Schuppen-Inhalten auf Ihrem Grundstück.
  • Nachlassentrümpelung — Besonders relevant für Erben: Die Nachlassentrümpelung ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls absetzbar (mehr dazu weiter unten).

Nicht unter die Regelung fällt die Entrümpelung von gewerblich genutzten Räumen. Die Firmenauflösung kann jedoch als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden — das ist ein anderer steuerlicher Mechanismus.

Was genau kann abgesetzt werden?

Nicht alle Bestandteile einer Entrümpelungsrechnung sind steuerlich absetzbar. Es kommt darauf an, welche Kostenart vorliegt. Hier die klare Übersicht:

Absetzbare Kosten

  • Arbeitskosten / Lohnanteil — Der mit Abstand größte absetzbare Posten. Darunter fallen die Personalkosten für die Entrümpelungshelfer, also deren Arbeitszeit vor Ort.
  • Fahrtkosten — Die An- und Abfahrt des Entrümpelungsteams zu Ihrem Haushalt zählt ebenfalls zu den absetzbaren Kosten.
  • Maschinenkosten — Kosten für den Einsatz von Geräten wie Möbelliften, Transportwagen oder Werkzeugen, sofern sie in der Rechnung als Arbeitsleistung ausgewiesen sind.

Nicht absetzbare Kosten

  • Materialkosten — Kartons, Verpackungsmaterial, Schutzfolien und ähnliches Material ist nicht absetzbar.
  • Entsorgungsgebühren — Die reinen Deponiekosten, Containergebühren oder Gebühren für die Sperrmüllentsorgung fallen nicht unter § 35a EStG.
  • Materiallieferungen — Wenn neue Materialien gekauft werden (z. B. Farbe für Renovierungsarbeiten nach der Entrümpelung), sind diese nicht absetzbar.

Profi-Tipp

Damit das Finanzamt Ihre Entrümpelungskosten anerkennt, muss die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweisen. Eine Pauschalrechnung ohne Aufschlüsselung wird in der Regel nicht akzeptiert. Achten Sie darauf, dass Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Die Rümpelschmiede macht das automatisch auf jeder Rechnung.

Rechenbeispiel: So viel sparen Sie konkret

Ein konkretes Beispiel macht die Ersparnis greifbar. Nehmen wir eine typische Entrümpelung einer 3-Zimmer-Wohnung in Detmold oder Minden:

Beispiel: Entrümpelung 3-Zimmer-Wohnung

Gesamtkosten der Entrümpelung1.500 €
Davon Arbeitskosten (Lohn + Fahrt)900 €
Davon Entsorgung + Material600 € (nicht absetzbar)
Steuerermäßigung (20 % von 900 €)– 180 €
Ihre effektiven Kosten1.320 €

* Die 180 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das heißt: Sie sparen echte 180 €.

Bei größeren Entrümpelungen — beispielsweise einem ganzen Haus oder einer umfangreichen Haushaltsauflösung — können die Arbeitskosten schnell 3.000 € oder mehr betragen. In diesem Fall wäre die Steuerermäßigung bereits 600 €. Bei den maximal anrechenbaren 20.000 € Arbeitskosten liegt die maximale Ersparnis sogar bei 4.000 € pro Jahr.

Voraussetzungen: Das müssen Sie beachten

Das Finanzamt stellt klare Anforderungen, damit die Entrümpelungskosten anerkannt werden. Wenn Sie diese vier Punkte beachten, steht Ihrer Steuerermäßigung nichts im Weg:

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Ordnungsgemäße Rechnung

Die Rechnung muss die Arbeitskosten separat ausweisen. Eine Pauschalrechnung ohne Aufschlüsselung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Name, Anschrift und Steuernummer des Dienstleisters müssen enthalten sein.

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Unbare Zahlung

KEINE Barzahlung! Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich unbare Zahlungen: Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift oder Kartenzahlung. Barzahlung bedeutet: kein Steuerabzug — auch wenn eine Quittung vorliegt.

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Eigener Haushalt

Die Entrümpelung muss in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden. Das betrifft Ihre Wohnung, Ihr Haus und alle dazugehörigen Räume wie Keller, Dachboden, Garage und Garten. Auch eine Zweitwohnung oder geerbte Wohnung kann zählen.

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Rechnung auf Ihren Namen

Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein — also auf die Person, die die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Partner auf der Rechnung steht.

Besonderheiten bei Erbschaft und Nachlassentrümpelung

Eine der häufigsten Fragen betrifft die Nachlassentrümpelung: Können Erben die Kosten für die Entrümpelung der Wohnung eines Verstorbenen ebenfalls steuerlich geltend machen? Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt: Die Wohnung des Verstorbenen wird steuerlich als eigener Haushalt der Erben behandelt, solange diese die Wohnung noch nicht aufgegeben haben. Das bedeutet: Wenn Sie als Erbe die Wohnung entrümpeln lassen, um sie beispielsweise zu verkaufen oder dem Vermieter zurückzugeben, können Sie die Arbeitskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wichtige Punkte für Erben

  • Zeitpunkt entscheidend: Die Kosten müssen im selben Kalenderjahr geltend gemacht werden, in dem die Zahlung erfolgt ist. Wer im Dezember bezahlt, setzt die Kosten in der Steuererklärung desselben Jahres ab.
  • Erbengemeinschaft: Bei mehreren Erben kann jeder seinen Anteil an den Entrümpelungskosten separat geltend machen. Die Rechnung sollte idealerweise auf alle Erben lauten oder anteilig aufgeteilt sein.
  • Mietwohnung: Auch wenn der Verstorbene nur Mieter war, zählt die Wohnung als Haushalt im steuerlichen Sinne, solange der Mietvertrag noch besteht.
  • Nachlassverbindlichkeit: Die Entrümpelungskosten können zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer geltend gemacht werden — das ist ein separater steuerlicher Vorteil neben der Einkommensteuer.

Gerade bei einer Nachlassentrümpelung in Herford, Bad Salzuflen oder Lippstadt empfehlen wir, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir erstellen eine steueroptimierte Rechnung und beraten Sie gerne zu den steuerlichen Möglichkeiten.

So funktioniert es mit der Rümpelschmiede

Bei der Rümpelschmiede haben wir unsere Prozesse so gestaltet, dass Ihre Entrümpelungsrechnung automatisch steuerkonform ist. Sie müssen sich um nichts kümmern — wir denken für Sie mit:

  • Automatisch separater Arbeitskostenausweis

    Jede Rechnung der Rümpelschmiede weist die Arbeitskosten (Lohn, Fahrt, Maschinen) automatisch separat von Entsorgungskosten und Materialkosten aus. Sie müssen nicht extra danach fragen.

  • Steuerkonformes Rechnungsformat

    Unsere Rechnungen enthalten alle Pflichtangaben: Firmenname, Anschrift, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Aufschlüsselung der Kosten und Zahlungsinformationen.

  • Nur Überweisung — kein Problem

    Wir bieten grundsätzlich keine Barzahlung an. Alle Zahlungen laufen per Überweisung — damit erfüllen Sie automatisch die Anforderung des Finanzamts an eine unbare Zahlung.

  • PDF-Rechnung für Ihren Steuerberater

    Sie erhalten Ihre Rechnung als PDF per E-Mail — perfekt zum Weiterleiten an Ihren Steuerberater oder zum Hochladen in ELSTER. Auf Wunsch senden wir die Rechnung auch direkt an Ihren Steuerberater.

Entrümpelung in der Steuererklärung eintragen: Schritt für Schritt

So gehen Sie vor, um die Entrümpelungskosten korrekt in Ihrer Steuererklärung einzutragen:

  1. Rechnung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind und die Zahlung per Überweisung erfolgt ist.
  2. ELSTER oder Steuersoftware öffnen: Navigieren Sie zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen bzw. Haushaltsnahe Dienstleistungen.
  3. Arbeitskosten eintragen: Tragen Sie den Arbeitskostenanteil (nicht den Gesamtbetrag!) in die Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen ein (§ 35a Abs. 2 EStG).
  4. Belege aufbewahren: Die Rechnung und den Überweisungsbeleg müssen Sie nicht einreichen, aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufbewahren (mindestens bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist).
  5. Fertig! Das Finanzamt berechnet automatisch die 20 % Ermäßigung und zieht den Betrag von Ihrer Steuerschuld ab.

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

In unserer langjährigen Erfahrung sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die dazu führen, dass das Finanzamt den Steuerabzug ablehnt. Vermeiden Sie diese Stolperfallen:

Fehler 1: Barzahlung

Der mit Abstand häufigste Fehler. Auch wenn der Dienstleister eine ordnungsgemäße Quittung ausstellt: Bei Barzahlung gibt es keinen Steuerabzug. Das Finanzamt verlangt einen Nachweis der unbaren Zahlung (Kontoauszug). Bei der Rümpelschmiede zahlen Sie immer per Überweisung — dieses Problem haben Sie bei uns nicht.

Fehler 2: Rechnung ohne Arbeitskostenausweis

Viele Entrümpelungsfirmen stellen Pauschalrechnungen aus, auf denen nur ein Gesamtbetrag steht. Ohne die separate Ausweisung der Arbeitskosten kann das Finanzamt nicht erkennen, welcher Anteil absetzbar ist — und lehnt den Antrag ab. Unsere Rechnungen weisen die Arbeitskosten immer getrennt aus.

Fehler 3: Falsche Zeile in der Steuererklärung

Manche Steuerpflichtige tragen die Entrümpelungskosten versehentlich als Handwerkerleistungen ein. Entrümpelung ist aber eine haushaltsnahe Dienstleistung — das ist eine andere Kategorie mit einem anderen Höchstbetrag. Achten Sie auf die korrekte Zuordnung.

Fehler 4: Gesamtbetrag statt Arbeitskosten eintragen

Tragen Sie nicht den Gesamtrechnungsbetrag ein, sondern nur den Arbeitskostenanteil. Wenn Sie den Gesamtbetrag eintragen, kann das Finanzamt den Antrag ablehnen oder nachfragen — das verzögert Ihren Steuerbescheid.

Zusammenfassung: Ihre Checkliste

  • Entrümpelung ist als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzbar
  • Bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 €/Jahr) als Steuerermäßigung
  • Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind absetzbar — keine Materialkosten
  • Unbare Zahlung (Überweisung) ist Pflicht — keine Barzahlung!
  • Rechnung muss Arbeitskosten separat ausweisen
  • Auch Erben können Nachlassentrümpelungskosten steuerlich geltend machen
  • Die Rümpelschmiede erstellt automatisch steueroptimierte Rechnungen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Ja, eine Entrümpelung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG. Sie können bis zu 20 % der Arbeitskosten (maximal 4.000 € pro Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist, dass die Leistung in Ihrem eigenen Haushalt erbracht wurde und Sie per Überweisung bezahlt haben.

Wie viel kann ich maximal bei der Entrümpelung absetzen?

Sie können bis zu 20 % der Arbeitskosten als Steuerermäßigung geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr – das entspricht 20.000 € anrechenbaren Arbeitskosten. Bei einer typischen Entrümpelung einer 3-Zimmer-Wohnung mit 900 € Arbeitskosten sparen Sie 180 € Steuern.

Muss ich bar bezahlen, um die Entrümpelung abzusetzen?

Nein – im Gegenteil: Barzahlung ist der häufigste Fehler! Das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen an (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung). Bei Barzahlung verlieren Sie den Steuerabzug komplett. Die Rümpelschmiede stellt Rechnungen aus, die ausschließlich per Überweisung beglichen werden.

Kann ich die Entsorgungskosten auch von der Steuer absetzen?

Nein, die reinen Entsorgungsgebühren (z. B. Deponie- oder Containerkosten) und Materialkosten sind nicht absetzbar. Nur der Lohn- bzw. Arbeitskostenanteil, Fahrtkosten und Maschinenkosten werden anerkannt. Deshalb ist es wichtig, dass die Rechnung den Arbeitsanteil separat ausweist.

Wo trage ich die Entrümpelungskosten in der Steuererklärung ein?

Die Kosten tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Im ELSTER-Portal finden Sie die Zeile unter Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG). Tragen Sie dort den Arbeitskostenanteil laut Rechnung ein. Das Finanzamt berechnet dann automatisch die 20 % Ermäßigung.

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